Ab 25. November 2020 kann jetzt die „Novemberhilfe“ für direkt (und zum Teil indirekt) betroffene Unternehmen der aktuellen Betriebsschließungen beantragt werden.
Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Die Anträge können ab sofort auf einer bundeseinheitlichen Plattform gestellt werden.
Wichtige Anmerkung: Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Bitte sprechen Sie dringend zeitnah mit Ihrem Steuerberater.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Weiterführende Informationen zum Gesamtvolumen, zur Antragsstellung und weitere Antworten auf Ihre Fragen dazu finden Sie auch auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zur Plattform
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Fragen und Antworten
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html