Der BDS nimmt Stellung zu 2G-Regelung im Handel und mahnt die Anerkennung der Hygiene-Konzepte an.

Die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt national einheitliche Maßnahmen nach dem Vorbild Bayerns. Eine Verschärfung gibt es allerdings auch für die bayerischen Gewerbetreibenden. Die 2G-Regelung wird auch auf den Handel mit Ausnahme des täglichen Bedarfs eingeführt. Hierbei stellen sich wieder viele Fragen. Was ist unter „täglichem Bedarf“ zu verstehen? Dürfen die Discounter wieder Produkte des Fachhandels vertreiben etc.?

Die Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz, mahnt die politischen Entscheidungsträger: „Wie soll ein Fachhändler 2G kontrollieren – es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, am Eingang zu kontrollieren. Dies ist mit erheblichem Personalmehraufwand verbunden. Dies führt zu höheren Kosten bei gleichzeitig weniger potentiellen Kunden.“

„Die Maßnahme verlagert das Geschäft wieder verstärkt zu den Online-Riesen. Gerade das für viele Fachhändler überlebenswichtige Weihnachtsgeschäft geht dadurch in erheblichem Maße verloren. Die Stärkung des regionalen Handels hat eine weitere Absage erhalten – und das alles vor dem Hintergrund, dass in den Läden bisher keine verstärkte Ansteckungsgefahr bestätigt wurde. Das Sportfachgeschäft darf seine Jogginghose nur unter 2G verkaufen, der Discounter darf für alle Kunden seine Türen öffnen. Wir mahnen an dieser Stelle Gleichberechtigung an,“ zeigt sich Sehorz kämpferisch.