Ist Ihre Webseite abmahngefährdet?

Leider haben sich einige Rechtsanwälte auf Abmahnungen zu unterschiedlichsten Themenbereichen spezialisiert. Aktuell läuft eine große Abmahnwelle aufgrund eines Urteils des Landgerichtes München (Urteil 20.01.2022, AZ 3 O 17493/20) zum Thema Google Fonts.

Was ist der Hintergrund?

Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, das heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server bereitgestellt werden kann. Viele Webseiten arbeiten so. Häufig wird Google Fonts so in eine Webseite eingebunden, dass bei jedem Aufruf die IP-Adresse des Besuchenden an Google gesendet und die Schriftart aus dem Internet nachgeladen wird. Das widerspricht aber der Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Seitenbesuchers.

Wie reagieren Sie bei einer Abmahnung?

Die IHK empfiehlt in dem Fall eine sofortige Bereinigung der eigenen Webseite, Zahlungen sollten nicht geleistet werden (https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/handel-wettbewerb/reinfo/abmahnungen-wegen-google-fonts-5641026).

Sie können hier überprüfen, ob Ihre Webseite davon betroffen ist oder die Google Fonts DSGVO-konform eingebunden sind: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner – geben Sie Ihre Webseite in das weiße Feld ein und Sie erhalten sofort und ohne Registrierung ein Prüfungsergebnis.